Umgang mit Geflügel

Einfangen, Verladen, Umstallen, Impfung ...  von Geflügel

 

Termin: 06.04.2024, 8.30 bis 17.30 Uhr

Gebühr: 150,00 € netto


Zur Sicherstellung, dass Personen, die in Intensivtierhaltungen mit Geflügel umgehen - ohne Tierhalterin oder Tierhalter zu sein -, in tierschutzrelevanten Kenntnissen und Fertigkeiten, einschließlich tierschutzgerechter Tötungsmethoden, angewiesen und angeleitet worden sind (vgl. § 17 TierSchNutztV), sollen diese Personen in angemessener Weise geschult und qualifiziert werden. Die notwendigen Kenntnisse und Fertigkeiten werden im Rahmen einer Schulung erworben.

Der Lehrgang richtet sich an Kolonnenführerinnen und Kolonnenführer sowie deren Stellvertreterinnen und Stellvertreter, sowie an alle Personen, die Geflügel einfangen zum Zweck der  Verladung, Umladung, Umstallung oder Impfung  von Geflügel.  

 

Grundlagen der Schulung:

 

  • Tierschutzgesetz
  • Tierschutz-Nutztier-Haltungsverordnung
  • Europäisches Übereinkommen zum Schutz von Tieren in landwirtschaftlichen Tierhaltungen
  • Bundeseinheitliche Eckwerte für das Halten von Geflügel
  • Tierschutztransportverordnung (national und VO (EG) 01/2005)
  • Tierschutzschlachtverordnung
  • Tiergesundheitsgesetz
  • Viehverkehrsordnung (VVVO)

 

Die Schulung beinhaltet eine theoretische und praktische Unterweisung. Sie schließt mit einer theoretischen Prüfung ab.

Am Ende des Seminars erhalten alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer eine Teilnahmebescheinigung des Instituts.


Der Unterricht wird von einem behördlich anerkannten Tierarzt oder Amtstierarzt durchgeführt.